Schulordnung
  1. Trägerschaft/Zweck

    Die Musikschule Knonauer Amt ist ein Verein, dessen Mitglieder die Schulgemeinden des Bezirks Affoltern sowie Birmensdorf, Aesch und Uitikon sind. Er bezweckt im Sinne einer Ergänzung zum Musikunterricht an der Volksschule die musikalische Ausbildung der Jugend.
  2. Vorstand

    Dem Präsidenten und den weiteren Mitgliedern des Vorstandes obliegt die Überwachung des musikalischen und administrativen Betriebes.
  3. Schulleitung

    Die Leitung des Schulbetriebs der Musikschule Knonauer Amt liegt in der Kompetenz der Schulleitung.
  4. Musiklehrkräfte

    Der Unterricht wird grundsätzlich durch diplomierte Musiklehrkräfte, ausnahmsweise durch Musiklehrkräfte im Studium, erteilt.
  5. Musikschüler

    Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr.
  6. Unterrichtsfächer

    • Musikalische Grundausbildung:
      Gruppenunterricht während der 1. und 2. Klasse (im Rahmen der Blockzeiten der Volksschule)
    • Singschule:
      Gruppenunterricht ab der 1. Klasse
    • Spezialkurse:
      Gruppenunterricht
    • Instrumentalunterricht und Sologesang:
      Beginn der Ausbildung je nach Fach unterschiedlich. Einzelunterricht, für gewisse Fächer auch Kleingruppenunterricht
    • Zusammenspiel:
      Vielfältiges Angebot von kleinen und grossen Formationen für verschiedene Besetzungen und Stilrichtungen
    • Erwachsenenunterricht:
      der nicht subventionierte Unterricht an Erwachsene ist ein Zusatzangebot und wird in der Schrift «Musikunterricht für Erwachsene» beschrieben.

    Über das Fächerangebot entscheidet der Vorstand. Das Fächerangebot wird in einer jährlich erscheinenden Informationsschrift veröffentlicht.

  7. Aufnahme neuer Schüler

    Anmeldungen werden ausschliesslich durch das Sekretariat der Musikschule entgegengenommen. Fristen: für das Herbstsemester (August bis Februar) bis 31. Mai, für das Frühlingssemester (Februar bis Juli) bis 30. November.

    Verspätete Anmeldungen können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Können nicht alle Schüler aufgenommen werden, wird eine Warteliste erstellt. Die Anmeldung bleibt gültig und die Aufnahme erfolgt, sobald ein Platz frei wird. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Eltern bei Aufnahme des Schülers, den Vorschriften der Schulordnung Folge zu leisten und das Schulgeld regelmässig zu bezahlen. Im Normalfall werden für den Besuch des Instrumentalunterrichtes musikalische Begabung und Eignung für das betreffende Instrument vorausgesetzt.
  8. Schülerzuteilung

    Die Zuteilung zu den Musiklehrern erfolgt durch die Schulleitung. Wünsche der Eltern werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
  9. Unterricht

    Der Musikunterricht findet von Montag bis Samstag ausserhalb der Schulzeiten der Schüler statt. Der vereinbarte Stundenplan gilt für ein Semester. Die Schüler haben den Unterricht lückenlos zu besuchen. Gelegentliche Elternbesuche sind erwünscht. Allfällige Beanstandungen seitens der Schüler/Eltern sind an die Lehrperson oder allenfalls an die Schulleitung zu richten.
  10. Unterrichtsort

    Der Musikunterricht wird in den Schulhäusern oder in musikschuleigenen Räumen durchgeführt.
  11. Ferien

    • Ferien
      Die Ferienzeiten der Musikschule Knonauer Amt sind identisch mit denjenigen der Volksschule. In der ersten Woche nach den Sommerferien werden die Stundenpläne erstellt. Es findet kein Unterricht statt.
    • Der Unterricht fällt an offiziellen Feiertagen aus:
      Der Instrumentalunterricht findet hingegen statt an schulfreien Werktagen wie Chilbi, Fasnachtsmontag, Sporttag, Knabenschiessen, Sechseläuten, Lehrerweiterbildungen. An Vorabenden von offiziellen Feiertagen richtet sich die Durchführung nach den örtlichen Gepflogenheiten.
  12. Absenzen (Instrumentalunterricht)

    • des Schülers:
      Voraussehbare Absenzen sind dem Lehrer sofort zu melden. Die versäumten Lektionen werden weder nachgeholt noch gutgeschrieben. In Härtefällen (längere Krankheit/Unfall) erfolgt eine Gutschrift auf Rechnung des folgenden Semesters ab der 4. Woche. Bei Wegzug werden alle Ausfälle rückerstattet.
    • der Lehrperson
      Andere Absenzen als Krankheit/Unfall des Lehrers werden vor- oder nachgeholt. Ist dies nicht möglich, erfolgt wie bei Krankheit/Unfall eine Gutschrift auf Rechnung des nächsten Semesters, bei Austritt eine Rückerstattung.
  13. Zusammenspiel

    Der Besuch des Zusammenspiels bei Erreichen des dafür notwendigen Ausbildungsstandes wird sehr empfohlen.
  14. Veranstaltungen

    Grundsätzlich sind die Schüler verpflichtet, an den Veranstaltungen (Vortragsübungen, Konzerte...) mitzuwirken.
  15. Musikalien

    Die Anschaffung der für den Unterricht benötigten Musikalien ist Sache der Eltern.
  16. Bulletin und Internetauftritt der Musikschule Knonauer Amt

    Die Eltern werden gebeten, die «Mitteilungen» im Bulletin, das regelmässig erscheint, aufmerksam zu lesen. Bulletin und Internetauftritt enthalten einen Veranstaltungskalender.
  17. Austritt

    Der Austritt ist nur auf Ende des Herbst- oder Frühlingssemesters möglich. Abmeldungen sind bis 31. Mai bzw. 30. November schriftlich an das Sekretariat der Musikschule Knonauer Amt zu richten. Andernfalls bleibt die Einteilung und Kostenpflicht für ein weiteres Semester bestehen.
  18. Umteilungen

    Allfällige Umteilungswünsche (Wechsel Instrument, Wechsel Lehrkraft) sind ebenfalls auf die Abmeldetermine hin der Schulleitung zu melden.
  19. Ausschluss

    Schüler, denen es an Interesse oder Fleiss mangelt oder die wiederholt gegen Anordnungen verstossen, können durch die Schulleitung ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluss kann innert 14 Tagen beim Vorstand schriftlich Beschwerde erhoben werden.
  20. Schulgeld

    Über die Höhe der Ansätze gibt das Tarifblatt Auskunft. Dieses wird bei Änderungen der Tarife jeweils im Bulletin und auf dem Internetauftritt der Musikschule Knonauer Amt veröffentlicht.
  21. Familienrabatt

    Wenn mehr als ein Kind der gleichen Familie die Musikschule besucht, wird ein Familienrabatt gewährt. Der Rabatt gilt auch für ein Zweitinstrument. Das Tarifblatt gibt darüber Auskunft.
  22. Schulgelderlass

    Die Schulgemeinden können für Schüler der Musikschule Knonauer Amt teilweisen oder vollständigen Schulgelderlass gewähren. Eltern, die ein Gesuch stellen möchten, melden dies bitte telefonisch dem Sekretariat:
    • für das Herbstsemester bis spätestens 15. Mai
    • für das Frühlingssemester bis spätestens 15. November

Diese Neufassung der Schulordnung wurde durch die briefliche Stimmabgabe vom 27. März 2020 genehmigt und tritt gleichzeitig in Kraft.
Sie ersetzt die Schulordnung vom 30. November 2016.

Die PräsidentinDer Vizepräsident
Dorothea ScheideggerAndreas Messerli

Affoltern, 27. März 2020

pdf-icon Schulordnung vom 27.03.2020 als PDF